ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB)

(1) Anwendungsbereich

Alle Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote von semtrade GmbH (im Folgenden „semtrade“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Einkaufsbedingungen des Kunden, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Nur diese AGB sind für jeden Vertrag zwischen semtrade und dem Kunden verbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie von semtrade schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls werden sie, unabhängig davon, ob der Kunde sie mitgeteilt oder gesendet hat, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht ausdrücklich bei Abschluss eines neuen Vertrags erwähnt werden. Der Kunde erklärt sich spätestens bei der Annahme der Ware mit der Gültigkeit der AGB von semtrade einverstanden und verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen AGB, von schriftlichen Angeboten seitens semtrade sowie individuelle Vereinbarungen mit Kunden, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von semtrade bestätigt wurden. Dies gilt auch für alle Ergänzungen und Nebenabreden zu Aufträgen.

(2) Vertragsabschluss

Angebote („quotation“) von semtrade sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wurde anders vereinbart. semtrade kann diese jederzeit und ohne Begründung zurückziehen. Ein rechtskräftiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung („order confirmation“) von semtrade zustande. Sollte keine Auftragsbestätigung vorliegen, kommt der Vertrag durch die Lieferung der bestellten Ware (Erfüllung) durch semtrade und die widerspruchslose Annahme dieser Ware durch den Kunden zustande. Abweichungen in der Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung werden als vertraglich vereinbart angesehen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich bei semtrade widerspricht.

(3) Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen

3.1. Es sei denn, es wurde anders vereinbart, gelten alle Preise ab Lager semtrade, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und sonstigen Kosten (wie Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll). Alle Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzüge. semtrade behält sich das Recht vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorkasse zu verlangen. Schecks oder Wechsel werden nur nach individueller Vereinbarung und stets erfüllungshalber angenommen; Diskontspesen und sonstige Wechsel- oder Scheckkosten trägt der Kunde. Jede nach dem Datum der Auftragsbestätigung auftretende Änderung der vereinbarten Fremdwährung oder des Wechselkurses zu EUR sowie bei Einfuhrzollsätzen geht zu Lasten des Kunde.

3.2. Die Zahlung des Kaufpreises muss, sofern nicht anders vereinbart, in der auf der Rechnung („invoice“) angegebenen Währung durch Überweisung auf das ebenfalls angegebene Konto von semtrade erfolgen.

3.3. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn die Forderungen von semtrade unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt.

3.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden die Zahlungen zunächst zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten sowie der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der EZB berechnet, es sei denn, ein höherer Schaden kann nachgewiesen werden.

3.5. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich, so kann semtrade die Erbringung der eigenen Leistung verweigern, bis der Kunde seine Gegenleistung vollständig erbracht hat. Leistet der Kunde diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so hat semtrade das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, objektiv nicht kreditwürdig ist und/oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

(4) Lieferung, Vorbehalte, Rücktritt, Abrufverträge

4.1. Angegebene Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Bestellbestätigung, jedoch nicht vor der Bereitstellung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder der Erfüllung anderer vereinbarter Mitwirkungs- oder Informationspflichten. Auch verbindliche Liefertermine unterliegen der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und stellen keine festen Termine dar.

Stated delivery dates or periods are non-binding unless they have been expressly agreed in writing as binding. Bindingly agreed delivery periods commence with the dispatch of the order confirmation, but not before the provision of the documents, permits, releases to be procured by the customer, or the fulfilment of other agreed cooperation or information obligations. Even binding delivery dates are subject to proper and timely self-supply and do not constitute fixed dates.

4.2. Die Erfüllungspflichten der semtrade sind stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Semtrade wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald ihr eine Verzögerung oder unvollständige Selbstbelieferung bekannt wird. Bei verzögerter Selbstbelieferung ist semtrade berechtigt, die bestellten Waren in mehrere Teillieferungen aufzuteilen.

Semtrade’s performance obligations are always subject to proper and timely self-delivery. Semtrade will inform the customer immediately as soon as it has definite knowledge of a delay or incomplete self-delivery. In the event of a delayed self-delivery, semtrade is entitled to split the ordered goods into several partial deliveries.

4.3. Wenn die Selbstbelieferung aus Gründen verzögert wird, die weder dem Kunden noch semtrade zuzurechnen sind und soweit dies für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur, wenn und soweit semtrade ebenfalls vom Selbstliefervertrag zurücktreten kann. Wenn trotz einer vollständigen Auftragsbestätigung von semtrade nur eine teilweise Selbstbelieferung möglich ist, kann der Kunde entweder die Teillieferung akzeptieren oder vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch nur, wenn und soweit semtrade ebenfalls vom Selbstliefervertrag zurücktreten kann. Ein Vertragsrücktritt muss der anderen Vertragspartei schriftlich erklärt werden, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.4. semtrade behält sich vor, die Lieferung von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Semtrade reserves the right to make the delivery dependent on a prepayment, deposit, or collateral.

4.5. Die vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellten Waren das semtrade-Lager verlassen haben, oder im Falle des Versands ab Werk, des Herstellerwerks, bis zum Ende des Zeitraums oder wenn dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Semtrade gerät erst mit der Lieferung in Verzug, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Fälligkeit schriftlich zur Lieferung durch semtrade auffordert.

4.6. Wenn die Lieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes verzögert wird, ist der Kunde verpflichtet, alle zusätzlichen durch semtrade entstandenen Kosten zu ersetzen.

If delivery is delayed due to a circumstance attributable to the customer, the customer is obliged to compensate all additional expenses incurred by semtrade.

4.7. Bei Abrufaufträgen muss der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen vor dem gewünschten Liefertermin den Abruf tätigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der erste Abruf nicht innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Tag der Auftragsbestätigung erfolgt – sofern nicht in Einzelfällen etwas anderes vereinbart wurde – ist semtrade berechtigt, nach Ablauf einer von semtrade festgelegten angemessenen Nachfrist entweder die Ware an den Kunden zu liefern und in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Rücktritt muss der anderen Vertragspartei schriftlich erklärt werden. Auch im Falle des Rücktritts von semtrade gemäß 4.7 ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch semtrade nicht ausgeschlossen, jedoch kann der Kunde einen geringeren oder keinen entstandenen Schaden nachweisen.

(5) Gefahrübergang, Rücksendung

5.1. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten und im Auftrag des Kunden durch einen von semtrade ausgewählten Spediteur. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von semtrade zum Zwecke des Versands an den Kunden verlässt. Dies gilt auch für Teillieferungen und falls semtrade weitere Leistungen wie den Versand übernimmt.

5.2. Abweichend von Punkt 5.1 geht die Gefahr bereits auf den Kunden über, wenn dieser die bestellte Ware, die bereits zur Abholung bereitgestellt wurde, trotz Leistungsbereitschaft und -möglichkeit nicht annimmt oder auf Wunsch des Kunden der Liefertermin nach Vertragsschluss verzögert wird. In beiden Fällen ist semtrade berechtigt, als Verzugsschaden pauschal 1 % des Rechnungsbetrags pro Monat als Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung von höheren tatsächlichen Kosten und weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass semtrade ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5.3. Falls semtrade einer Rücksendung durch Ausstellung einer RMA (Return Merchandise Authorization) zustimmt, muss die Ware im Originalzustand und in der Originalverpackung (einschließlich aller Lieferpapiere) sein. Die Kosten und das Risiko für Rücksendungen an das Lager von semtrade trägt in jedem Fall der Kunde. Rücksendungen ohne eine gültige RMA oder in einem nicht originalen Zustand werden von semtrade nicht akzeptiert. semtrade behält sich das Recht vor, Rücksendungen ohne vorherige RMA-Genehmigung abzulehnen.

(6) Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von semtrade aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von semtrade. Bei laufender Rechnung sichert dieser Eigentumsvorbehalt den jeweiligen Saldo. Wenn der Kunde die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung erwirbt, ist er widerruflich berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen, sofern die daraus resultierende Forderung abtretbar ist. Das Recht des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Zahlungsverzug, unberechtigter Verfügung und bei Antragstellung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In diesem Fall ist semtrade berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich in Besitz zu nehmen und freihändig zu veräußern oder zu versteigern. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behält sich semtrade vor.

6.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von semtrade verpfänden, zur Sicherheit übereignen oder verwerten. Wenn die Ware an einen Dritten verpfändet wird, muss der Kunde diesen über den Eigentumsvorbehalt von semtrade informieren und semtrade unverzüglich über alle Vollstreckungsmaßnahmen in Kenntnis setzen. Bei Zahlung per Scheck oder Wechsel erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn eine eventuelle Haftung des Kunden aus Scheck oder Wechsel erloschen ist.

6.3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Schäden ordnungsgemäß zu versichern. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde das Risiko des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlusts der Vorbehaltsware. Wenn der Kunde eine Versicherung für die Vorbehaltsware abgeschlossen hat, tritt er hiermit etwaige Ansprüche gegen die Versicherung an semtrade ab.

6.4. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die daraus resultierenden Kaufpreisforderungen des Kunden in Höhe des Rechnungswerts der von semtrade gelieferten Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer zur Sicherheit an semtrade abgetreten. Wenn der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit Drittware verkauft oder diese verbindet oder verarbeitet, gilt der Anteil der Kaufpreisforderung als abgetreten, der dem offenen Rechnungswert der jeweiligen Vorbehaltsware entspricht. Wenn der Kunde die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet oder mit anderen Waren verbindet oder vermischt, tritt der Kunde hiermit seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen an semtrade ab, ohne dass semtrade daraus Verpflichtungen erwachsen. Die neu entstandenen Gegenstände gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Wenn zwischen dem Kunden und seinem Käufer ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auf die Saldoforderung des Kunden. Wenn der Wert der Sicherheiten von semtrade deren Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt, ist semtrade verpflichtet, entsprechend Sicherheiten freizugeben, wobei semtrade die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt.

6.5. Vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs durch semtrade ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Nach Widerruf der Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, semtrade alle erforderlichen Informationen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zu geben und die Abtretungen dem betreffenden Dritten offenzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, semtrade bei der Durchsetzung der Eigentumsrechte zu unterstützen (insbesondere durch Einlegung erforderlicher sofortiger Rechtsbehelfe/Rechtsmittel auf seine Kosten).

6.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist semtrade auch ohne Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt, die Abtretung dem Schuldner des Kunden anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, semtrade jederzeit über den Verbleib der Vorbehaltsware und die aus einer Weiterveräußerung resultierenden Forderungen Auskunft zu geben.

(7) Prüfpflichten des Kunden, Gewährleistung

7.1. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen, auf Vollständigkeit, Transportschäden und andere offensichtliche Mängel zu überprüfen und semtrade bei Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Diese Prüfpflicht gilt auch für originalverpackte oder versiegelte Ware. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Ansprüche des Kunden in Bezug auf offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

7.2. Nicht offensichtliche Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle nicht festgestellt werden konnten, müssen dem semtrade ebenfalls unverzüglich schriftlich gemeldet werden, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist. Ansprüche, die nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

7.3. Vor der Weiterverwendung der Ware muss der Kunde die Eigenschaften und Funktionsfähigkeit gemäß den Herstellerangaben überprüfen, insbesondere in Bezug auf Löt- und Kontaktqualität. Jegliche Abweichungen der gelieferten Ware von den vereinbarten Spezifikationen müssen semtrade unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist. Spätere Reklamationen werden von semtrade nicht akzeptiert. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der ordnungsgemäßen Lieferung. Sofern spezielle Prüfungen durch semtrade oder ein beauftragtes Testlabor vor der Auslieferung vereinbart werden sollen, muss dies ausdrücklich vertraglich festgelegt werden, wobei die Kosten vom Kunden getragen werden.

7.4. Wenn der Kunde einen Mangel gemäß diesen AGB rechtzeitig gegenüber semtrade geltend macht, ist semtrade zunächst berechtigt, eine kostenlose Nachbesserung (nach eigenem Ermessen Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung, bei Rechtsmängeln Lieferung einer gleichwertigen, mängelfreien Ware) innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. Wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von semtrade ernsthaft und endgültig verweigert oder erfolglos versucht wurde, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern semtrade auch von ihrem Lieferanten zurücktreten kann. Wenn semtrade eine Nachbesserung vorgenommen oder Ersatz geliefert hat, haftet semtrade gemäß diesen AGB für die gelieferte Ware. semtrade ist berechtigt, die geschuldete Nachbesserung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen.

7.5. Der Kunde verliert jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn er die gelieferte Ware unsachgemäß installiert, lagert oder behandelt, oder sie verändert oder bearbeitet, es sei denn, er kann nachweisen, dass dies nicht ursächlich für den gerügten Mangel ist.

7.6. Eine rechtzeitige Mängelrüge berechtigt den Kunden in keinem Fall zur eigenmächtigen Rücksendung der Ware. Eine Rücksendung an semtrade (5.3.) ist nur nach vorheriger Ausstellung einer RMA durch semtrade möglich. Auch im Fall einer Nachbesserung kann die mangelhafte Ware erst nach Aufforderung durch semtrade und Erstellung einer RMA an das semtrade Lager zurückgesendet werden (5.3.).

7.7. Gewährleistungsansprüche gegen semtrade sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, semtrade die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben. Sollte semtrade die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(8) Haftung

8.1. Als Zwischenhändler haftet semtrade ausschließlich für Sach- und/oder Rechtsmängel, die durch semtrade verursacht wurden. Auf Verlangen des Kunden wird semtrade jedoch die ihr gegenüber Dritten (Lieferanten/Hersteller) zustehenden Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche abtreten sowie dem Kunden alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Rechtsverfolgung gegenüber dem Dritten zur Verfügung stellen.

8.2. semtrade haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen. Jegliche weitergehende Schadensersatzansprüche, einschließlich Mangelfolgeschäden, mittelbarer Schäden oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen. Die Haftung von semtrade ist in jedem Fall auf den Nettoauftragswert begrenzt. Eine Haftung von semtrade für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. semtrade haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden.

(9) Verjährung

Abweichend von § 438 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang (vgl. 5). Bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sollte ein Warenhersteller eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum übernehmen, so wird semtrade diese auf entsprechendes Verlangen an den Kunden übertragen, sofern der Hersteller dem zustimmt. Der Kunde ist verpflichtet, semtrade unverzüglich über die Gewährleistung des Herstellers zu informieren. semtrade übernimmt keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.

(10) Warenbeschaffenheit, rechtliche Hinweise, salvatorische Klausel

10.1. Sämtliche Angaben hinsichtlich ROHS-Konformität beruhen ausschließlich auf Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. des Vorlieferanten, für solche Angaben übernimmt semtrade keinerlei Gewährleistung.

10.2. Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers; semtrade übernimmt keine Gewährleistung hierfür. Garantien im Rechtssinn gibt semtrade dem Kunden in keinem Fall.

10.3. Sämtliche durch semtrade gelieferte Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Waren und der mit ihnen verbundenen Technologie und Dokumentation unterliegt den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Verwaltungsakten) der Vereinigten Staaten von Amerika, der Heimatstaaten der vertragsschließenden Parteien sowie der Europäischen Union und kann außerdem den Export- und/oder Importbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Es obliegt dem Kunden, sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und ggf. entsprechende Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken. semtrade weist auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen hin. Für Verstöße gegen diese Verpflichtungen haftet ausschließlich der Kunde.

10.4. Erfüllungsort ist der Sitz der semtrade. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige, unmittelbare und mittelbare Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen semtrade und dem Kunden ist München; zuständig ist das LG München, Kammer für Handelssachen. Sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen semtrade und dem Kunden sowie alle daraus entstehenden Ansprüche und Rechte unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit der auf diesen AGB beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Sollte eine solche Regelung nicht möglich sein, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der AGB möglichst nahe kommt.

© semtrade GmbH, 06/2023